Teilnahmebedingungen 14

Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „Urlaub Zuhause“

Wichtige Hinweise zum Gewinnspiel

(1)          Der Veranstalter bietet das Gewinnspiel an, ohne dass der Teilnehmer hierfür einen Einsatz in Geld leisten muss; er macht seine Leistung – Durchführung des Gewinnspieles unter Beteiligung des Teilnehmers – jedoch von einer Gegenleistung des Teilnehmers abhängig. Es handelt sich bei diesem Einverständnis in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten um die vertraglich geschuldete Gegenleistung des Teilnehmers für die Gewinnspielteilnahme.

(2)          Der Teilnehmer hat gem. § 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Der Widerruf kann jederzeit an den Veranstalter per E-Mail an info@suedfinder.de gerichtet werden; für den Widerruf entstehen dem Teilnehmer keine Kosten außer den Übermittlungskosten des Widerrufs nach den Basistarifen.

(3)          Widerspricht der Teilnehmer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4)          Erfolgt der Widerspruch des Teilnehmers vor Beendigung des Gewinnspieles, so nimmt der Teilnehmer nicht an dem Gewinnspiel teil. Auf bereits abgeschlossene Gewinnspiele und etwaige Gewinne des Teilnehmers hat der Widerspruch keine Auswirkungen.

1.             Veranstalter

(1)          Veranstalter des Gewinnspiels ist die Südfinder Wochenzeitung OHG Karlstr. 16, 88212 Ravensburg.

(2)          Gewinnspiele über die Facebook-Fanpage der Südfinder Wochenzeitung OHG stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Südfinder Wochenzeitung OHG. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu einem Gewinnspiel sind ausschließlich an die Südfinder Wochenzeitung OHG zu richten. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stehen.

2.             Gewinnspiel

(1)          Der Veranstalter führt das Gewinnspiel „Urlaub Zuhause“ im Zusammenhang mit den Inhalten des Südfinders, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie in der Wochenzeitung selbst durch.

(2)          Der Teilnehmer schreibt ine füllt einen Gewinnspielcoupon bis zum 20.07 aus und sendet diesen an:. Schwäbische Zeitung Lokalverlag Ravensburg Stichwort: Urlaubdaheim Karlstraße 16 88212 Ravensburg oder eine E-Mail an gewinnen.rv@schwaebische.de um zu gewinnen.

(3)          Das Gewinnspiel findet ab dem 01.07.2020 statt.

(4)          Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.             Sponsor; Ausgeloster Gewinn

(1)          Der Gewinn wird vom Veranstalter des Gewinnspiels zur Verfügung gestellt.

(2)          Der Gewinn besteht aus  1x WEBA Ampel-Sonnenschirm im Wert von 579€, 25x Hamma Genuss-Gutscheine im Wert von je 20€, 20x Schindele Waschkarten im Wert von 25€,  2x Mobiles Klimagerät von OBI im Wert von 249,99€, 5x Bentele Gutscheine im Wert von je 100€ und 1x Habisreuter Spielhaus im Wert von 500€.

(3)          WICHTIG: GEWINN WIRD NUR EIN MAL AUSGESCHÜTTET

(4)          Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch Zusendung an eine vom Gewinner zu benennende Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

4.           Teilnahme

(1)          Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die nachweislich ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(2)          Die Teilnahme über auf Gewinnspiele spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, Gewinnspielclubs oder automatisierte Teilnahmeverfahren, insbesondere Gewinnspiel-Computerprogramme, ist ausgeschlossen.

(3)          Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen, die Mitarbeiter des Veranstalters sind oder bis zu ein Jahr vor Beginn des Gewinnspiels waren sowie deren Familienangehörige.

(4)          Jeder Teilnehmer darf mehrmals am Gewinnspiel teilnehmen, ist aber nur einmalig gewinnberechtigt.

(5)          Besteht der Verdacht von Manipulationen, unwahren Angaben oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, so ist der Veranstalter berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

5.             Personenbezogene Daten

(1)          Der Teilnehmer gibt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten ab:

Einwilligungen:

  1. Mit seiner Registrierung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet.
  2. Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle einer Ziehung bei der Verlosung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere in der Wochenzeitung des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

(2)          Die Einwilligungen des Teilnehmers sind jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist an den Veranstalter in Textform per E-Mail an info@suedfinder.de zu richten.

(3)          Im Falle des Widerrufs werden die Teilnehmerdaten unverzüglich gesperrt. Der Teilnehmer kann in diesem Fall am Gewinnspiel nicht weiter teilnehmen.

6.             Schlussbestimmungen

(1)          Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(2)          Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.